Sexualerziehung an Schulen
Runderlass des Kultusministeriums zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt
In einem Runderlass vom 15. April 2015 regelt das Kultusministerium die Sexualerziehung an allgemein- und berufsbildenden Schulen Sachsen-Anhalts. Der Erlass sieht unter „Grundsätze schulischer Sexualerziehung“ explizit vor, dass auch „sexuelle Identität […] Thema schulischer Sexualerziehung“ sei: „Dabei sollen die verschiedenen Formen des Zusammenlebens, ebenso wie die verschiedenen sexuellen Identitäten, behandelt werden. […] Gesellschaftliche Leitvorstellungen, wie z. B. Geschlechterrollen, sind kritisch zu analysieren“ (ebd.). Geschlechtlich-sexuelle Identität soll zukünftig in den Fächern Biologie, Ethik, Religion und Sozialkunde im Rahmen der Sexualerziehung einbezogen werden und auch darüber hinaus in anderen Schulfächern, wie z. B. Deutsch, Sport, Geschichte und Kunsterziehung, Berücksichtigung finden. Gleichzeitig empfiehlt der Runderlass, für die Umsetzung seiner Anforderungen externe Expert_innen zu LSBTTI hinzu zu ziehen. LSBTTI-Organisationen im Land begrüßten den Runderlass des Kultusministeriums.
Geschlechtlich-sexuelle Identität und Sexualerziehung
Schulische Sexualerziehung soll Kenntnisse und Einsichten über die Bedeutung der Sexualität im individuellen und gesellschaftlichen Leben vermitteln. Dazu gehören biologische, psychosoziale, ethisch-moralische und religiöse Inhalte in alters- und situationsgerechten Thematisierungen.
Weitere Informationen finden Sie im Bildungsministerium unter der Rubrik Bildung.