Teil A: Rahmenprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020
- Gleichstellungspolitik modern denken
- Leitbild
- Programmlinien
- Programmlinie 1 „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Fachpolitiken mit integrierten Ansätzen und spezifischen Maßnahmen fördern“ (kurz: Gleichstellung in allen Politikfeldern)
- Programmlinie 2 „Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe organisieren“ (kurz: Organisationsaufgabe Geschlechtergerechtigkeit)
- Programmlinie 3 „Gleichberechtigung und Akzeptanz für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ (kurz: Aktionsprogramm LSBTTI).
- Kabinettsbefassungen
- Arbeits- und Entscheidungsstrukturen
- IMAG Gleichstellung
- Fachbeirat
- Leitstelle
- Durchführungsgrundsatz
- Einzelmaßnahmen
- Qualitätssicherung
- Geschlechtergerechtigkeit modern umsetzen
Gleichstellungspolitik modern denken
Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020 (LP 2020) koordiniert beispielhafte und impulsgebende Maßnahmen der Landesregierung für die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und für den Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in Sachsen-Anhalt heute insgesamt weit fortgeschritten. Dies zeigt sich vor allem im hohen Qualifikationsniveau und in der hohen Erwerbsbeteiligung von Frauen. 2019 lag die Quote der Schulabgängerinnen, die die Schule mit einer Hochschul- bzw. Fachhochschulreife verließen, mit 35% deutlich über der Quote der Schulabgänger. In Sachsen-Anhalt sicherten 2018 68,8 % der Frauen zwischen 15 und 65 Jahren ihren Lebensunterhalt vorwiegend durch eigene Erwerbtätigkeit und damit fast 5% mehr als im Bundesdurchschnitt. In anderen Bereichen hingegen ist tatsächliche Gleichstellung noch nicht erreicht. Hier sind beispielsweise die Beteiligung an Entscheidungs- und Führungsverantwortung, die Verteilung von Sorgearbeit, die Renten oder die Beteiligung an Wissenschaft und Forschung zu nennen. Beim Frauenanteil unter den Verwaltungsspitzen der Kreise und kreisfreien Stäte (7,1%), bei den Kreistagsmandaten (19,3 %) und bei den Juniorprofessuren (28,1%) war Sachsen-Anhalt 2018 gar Schlusslicht unter den Bundesländern. Das Land hat die Gleichstellung von Frauen und Männern in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Programmen und Einzelmaßnahmen gefördert und das Förderspektrum sukzessive erweitert. So fördert das Land seit 2015 auch die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und Intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) mit gezielten Maßnahmen.
Um allen Menschen in Sachsen-Anhalt unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer sexuellen Identität gleiche Verwirklichungschancen zu eröffnen und den vollen Beitrag aller Menschen zur Gestaltung der Gesellschaft und zur Schaffung von Wohlstand zu ermöglichen, sind weiterhin gezielte Maßnahmen notwendig. Für diese ressortübergreifende Aufgabe führt die Landesregierung das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020 unter Federführung des für Gleichstellung zuständigen Ressorts durch. Das Rahmenprogramm definiert die einzelnen Elemente des LP 2020 und legt damit seine inhaltlichen und organisatorischen Strukturen fest.
Mit der Implementierung von Gender Mainstreaming 1999 und den folgenden Gender Mainstreaming-Konzepten, mit dem Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt - Maßnahmenpaket, das 2011 angestoßen wurde, und mit dem Aktionsprogramm zur Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und Intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) von 2015 war SachsenAnhalt immer wieder Vorreiter bei der systematischen Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit mit Hilfe von ressortübergreifenden Programmen. Die Programme boten den Rahmen für viele erfolgreiche Einzelmaßnahmen und haben die Etablierung gleichstellungsorientierter Arbeit in allen Ressorts unterstützt. Die Auswertung interner Erfahrungen sowie eine Kohärenzanalyse zu den bisherigen Programmen haben aber auch Grenzen und Optimierungspotentiale der gewachsenen Strukturen im Hinblick auf fachliche Nachvollziehbarkeit, Verzahnungsmöglichkeiten und die Programmhandhabung aufgezeigt.
Mit dem LP 2020 werden daher die Programmbereiche der Gleichstellungspolitik unter wesentlicher Beibehaltung bewährter inhaltlicher Schwerpunkte zusammengeführt, die Entscheidungsverfahren für zukünftige Maßnahmen neu strukturiert, sowie die Umsetzung der Maßnahmen besser nachvollziehbar gemacht.
Mit diesem Rahmenprogramm erhält das LP 2020 einheitliche Arbeitsstrukturen und eindeutige Entscheidungsverfahren. Die inhaltliche Beschreibung der Programmlinien im Rahmenprogramm und das Leitbild mit seinen gleichstellungspolitischen Landeszielen bieten einen klaren inhaltlichen Rahmen für die fachliche Weiterentwicklung der Querschnittsaufgabe Gleichstellung durch alle Ressorts der Landesregierung.
Im LP 2020 werden die strategischen Entscheidungen über Programminhalte sowie Arbeitsstrukturen zur Durchführung des Programms von der Entscheidung über Einzelmaßnahmen getrennt. Die Entscheidung über die strategische Ausrichtung der Gleichstellungspolitik ist weiterhin dem Kabinett vorbehalten und wird im Rahmen zweijährlicher Befassungen wahrgenommen. Hierzu beschließt das Kabinett in der Regel Durchführungsgrundsätze mit qualitativen und quantitativen Eckpunkten für Einzelmaßnahmen der Ressorts.
Die Entscheidung über die Aufnahme von Einzelmaßnahmen in das Landesprogramm wird einer Interministerielle Arbeitsgruppe Gleichstellung (IMAG Gleichstellung) übertragen und kann dadurch flexibler und bedarfsgerechter erfolgen. Sie erfolgt auf Vorschlag der zuständigen Ressorts. Das LP 2020 wird sich auf beispielhafte und impulsgebende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik konzentrieren. Dies kann auch eine Vertiefung oder bessere Vermittlung bestehender Maßnahmen bedeuten. Zur Qualitätssicherung der Maßnahmen sollen die Zielsetzung und die Umsetzungsschritte in einer Maßnahmenbeschreibung definiert und dadurch nachvollziehbar gemacht werden.
Neben dem LP 2020 nehmen die Ressorts auch zukünftig alle ihre Aufgaben eigenverantwortlich gleichstellungsorientiert wahr und sollen bewährte Maßnahmen zur gezielten Gleichstellung fortführen. Das LP 2020 wird nicht mehr die gleichstellungsbezogenen Maßnahmen des Landes in ihrer Gänze abbilden. Zur Dokumentation bereits etablierter und weiterer gleichstellungsbezogener Aktivitäten außerhalb des Landesprogramms wird daher ein zusätzliches Angebot entwickelt, um das Engagement der Ressorts in seiner ganzen Vielfalt sichtbar zu machen.
Leitbild
Das Leitbild für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt ist Bestandteil des LP 2020. Damit beschließt die Landesregierung erstmals ein gemeinsames Leitbild zur Geschlechtergerechtigkeit. Das Leitbild bietet Orientierung für die Arbeit der gesamten Landesverwaltung und gilt nicht nur für Maßnahmen des LP 2020. Das Leitbild formuliert eine Vision für Geschlechtergerechtigkeit, die auf gerechter Verteilung und gleichberechtigtem Zugang zu Ressourcen sowie auf ausgewogener Teilhabe und Anerkennung beruht. Es beinhaltet acht gleichstellungspolitische Landesziele, die das Globalziel der Geschlechtergerechtigkeit bzw. tatsächlichen Gleichstellung für unterschiedliche Bereiche ausdifferenzieren. Diese gleichstellungspolitischen Landesziele sollen Fachverantwortliche in der Landesverwaltung dabei unterstützen, für ihren Bereich konkrete Gleichstellungsfachziele zu formulieren. Des Weiteren benennt das Leitbild strategische Grundprinzipien der Gleichstellungspolitik, die es ermöglichen, Gleichstellungsziele systematisch zu verfolgen. Der Entwurf des Leitbildes mit den wesentlichen Inhalten und die acht gleichstellungpolitischen Landesziele wurde unter maßgeblicher Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus dem Beirat für das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt erarbeitet und anschließend mit den Ressorts der Landesregierung abgestimmt.
Programmlinien
Das LP 2020 umfasst drei Programmlinien. Die Programmlinien knüpfen inhaltlich an die bewährten bisherigen Programmbereiche an und adressieren unterschiedliche Zielgruppen.
Programmlinie 1 „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Fachpolitiken mit integrierten Ansätzen und spezifischen Maßnahmen fördern“ (kurz: Gleichstellung in allen Politikfeldern)
In dieser Programmlinie werden fachliche Einzelmaßnahmen in allen Politikfeldern durchgeführt, die sich an die Bevölkerung richten und zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. Die gleichstellungspolitischen Landesziele sprechen die Themenbereiche an, die dabei vorrangig bearbeitet werden. Möglich sind sowohl Maßnahmen, die im Sinne der fachlich-inhaltlichen Dimension von Gender Mainstreaming die Gleichstellung mit integrierten Ansätzen in gemischten Zielgruppen berücksichtigen und fördern als auch spezifische Gleichstellungsmaßnahmen, die zur Förderung der jeweils benachteiligten Geschlechtsgruppe (i.d.R. Frauen) beitragen. Diese Programmlinie knüpft an das „Maßnahmenpaket zu frauen- und gleichstellungspolitischen Bereichen“ aus dem Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt der 6. Legislaturperiode an.
Programmlinie 2 „Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe organisieren“ (kurz: Organisationsaufgabe Geschlechtergerechtigkeit)
Mit Maßnahmen dieser Programmlinie wird die systematische Berücksichtigung der Gleichstellung bzw. der gleichstellungspolitischen Landesziele in den jeweiligen Fachpolitiken verbessert und insbesondere die dafür notwendigen Voraussetzungen weiterentwickelt. Die Maßnahmen sollen im Sinne der verfahrensbezogenenorganisationalen Dimension von Gender Mainstreaming, die fachlichen oder organisatorischen Grundlagen für eine gleichstellungsorientierte Arbeit in der Landesverwaltung verbessern (z. B. Bereitstellung und Auswertung geschlechterdifferenzierter Daten, Entwicklung von Gleichstellungsindikatoren, Festlegung konkretisierter Gleichstellungsfachziele, gleichstellungswirksame Analyse und Steuerung von Haushaltsmitteln) oder/und Gleichstellung als integriertes Querschnittsziel auf beispielgebende und für andere Bereiche übertragbare Weise verfolgen. Zielgruppe der Maßnahmen dieser Programmlinie sind alle Beschäftigten der Landesverwaltung und insbesondere Verantwortliche für die Politikgestaltung und -umsetzung. Hier werden auch Maßnahmen zugeordnet, die der Gleichstellung der Landesbeschäftigten dienen. Damit knüpft die Programmlinie an die bisherigen „Gender Mainstreaming-Konzepte“ an.
Programmlinie 3 „Gleichberechtigung und Akzeptanz für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ (kurz: Aktionsprogramm LSBTTI).
Dieser Programmlinie werden Maßnahmen zugeordnet, die zur Gleichberechtigung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und Intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) beitragen. Die Maßnahmen sollen den gleichstellungspolitischen Landeszielen zugeordnet werden. Da das aktuelle LSBTTIAktionsprogramm erst Ende 2021 abgeschlossen wird, erfolgt die Erarbeitung neuer Maßnahmen zeitlich versetzt zu den beiden anderen Programmlinien. Die Maßnahmen richten sich zum Teil direkt an LSBTTI und zum Teil an alle Personenkreise der Bevölkerung (Herstellung von Akzeptanz). Die Programmlinie nimmt das aktuelle „Aktionsprogramm LSBTTI“ auf und wird es unter den Maßgaben des LP 2020 fortschreiben.
Die Zuordnung der Maßnahmen des LP 2020 zu den Programmlinien erfolgt nach den jeweiligen Schwerpunkten der Maßnahmen. Maßnahmen, die gleichzeitig zu mehreren Programmlinien beitragen oder Bezüge zu anderen Gleichstellungsdimensionen (z. B. Behinderung, Migration) aufweisen, sind ausdrücklich erwünscht.
Kabinettsbefassungen
Das Kabinett befasst sich mindestens alle zwei Jahre mit dem LP 2020. Für die Befassung wird alle zwei Jahre ein Erfahrungsbericht zum Landesprogramm vorgelegt. Er dokumentiert die Erfahrungen mit der Durchführung des LP 2020 und den Planungsund Umsetzungsstand seiner Maßnahmen. Der Erfahrungsbericht wird durch das für Gleichstellung zuständige Ministerium (MJ) bzw. die Leitstelle für Frauen- und Gleichstellungspolitik koordiniert. Alle Ressorts tragen den Planungs- und Umsetzungsstand der jeweiligen Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich bei. Der erste Erfahrungsbericht zum LP 2020 wird im 4. Quartal 2022 vorgelegt. Im Rahmen der zweijährlichen Kabinettsbefassungen wird in der Regel auch eine neue Durchführungsgrundsätze für Maßnahmen zum LP 2020 beraten und beschlossen.
Arbeits- und Entscheidungsstrukturen
Für die Durchführung des neuen Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020 übernehmen
- die Interministerielle Arbeitsgruppe Gleichstellung (IMAG Gleichstellung),
- der Fachbeirat für das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020 (Fachbeirat) und
- die Leitstelle für Frauen- und Gleichstellungspolitik (Leitstelle) die folgenden Aufgaben.
IMAG Gleichstellung
Mit dem Beschluss zum LP 2020 richtet die Landesregierung die Interministerielle Arbeitsgruppe Gleichstellung unter Federführung der Leitstelle für Frauen und Gleichstellungspolitik ein. Die IMAG Gleichstellung tritt an die Stelle der durch Kabinettsbeschluss vom 5. März 2002 eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (IMAG GM). Die Ressorts entsenden eine Vertreterin bzw. einen Vertreter und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter für die Mitarbeit in der IMAG Gleichstellung. Die Vertretung wird grundsätzlich auf der Ebene von Abteilungs- bzw. Referatsleitungen wahrgenommen. Der Arbeitskreis der Hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten benennt drei Vertreterinnen, die der IMAG Gleichstellung mit beratender Stimme angehören.
Die Aufgaben der IMAG Gleichstellung sind:
- Beschluss über die Aufnahme von Einzelmaßnahmen in das LP 2020 auf Vorschlag der jeweils zuständigen Ressorts. Die Beschlussfassung erfolgt mit Mehrheit auf Basis von Maßnahmenbeschreibungen und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Fachbeirats. Modifizierungen des Ressortvorschlags sind nur mit Zustimmung des vorschlagenden Ressorts möglich.
- Vorbereitung der Kabinettsbefassungen zum LP 2020
- Beratung über die Erfahrungsberichte zum LP 2020
- Beratung über die Entwürfe für Durchführungsvereinbarungen zum LP 2020
- Beratung über weitere Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem LP 2020
- Beratung über weitere ressortübergreifende Angelegenheiten der Gleichstellungspolitik auf Initiative des für Gleichstellung zuständigen Ressorts
Die Ressortvertreterinnen und -vertreter in der IMAG sind die Ansprechpartnerinnen und -partner der Leitstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem LP 2020. Die Ressorts tragen dafür Sorge, dass die IMAG-Vertreterinnen und -Vertreter ihre Aufgabe zur Informationsweitergabe und Koordinierung von Aktivitäten für das 8 Landesprogramm innerhalb der Ressorts im erforderlichen Umfang wahrnehmen können. Hierzu wird angeregt, dass die Ressorts im Rahmen ihrer Organisationshoheit weitergehende Zuständigkeiten für die drei Programmlinien und Einzelmaßnahmen innerhalb der Ressorts festlegen.
Fachbeirat
Dem Fachbeirat für das LP 2020 gehören 20 Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Verbände, die Gleichstellungsinteressen vertreten, sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten zu Gleichstellungsfragen an. Sie werden durch die Ministerin oder den Minister des für Gleichstellung zuständigen Ressorts berufen.
Die Aufgaben des Fachbeirats sind gemäß seiner Geschäftsordnung die „Beratung und Unterstützung des für Gleichstellung in Sachsen-Anhalt zuständigen Ministeriums in wissenschaftlichen und fachlichen Sachverhalten“. Hierzu zählt insbesondere die Beratung zu allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem LP 2020. Vor der Beschlussfassung über Einzelmaßnahmen zum LP 2020 erhält der Beirat Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme zu vorgeschlagenen Maßnahmen.
Leitstelle
Der Leitstelle für Frauen- und Gleichstellungspolitik obliegt im Rahmen ihrer Zuständigkeit (MBl. LSA Nr. 21/2012 S. 350) die Federführung für das LP 2020. Sie nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Geschäftsführung der IMAG Gleichstellung und des Fachbeirats
- Vorbereitung der Kabinettsbefassungen
- Koordinierung der Erfahrungsberichte zum LP 2020
- Erstellung der Entwürfe für die Durchführungsgrundsätze zum LP 2020
- Einbeziehung von Verbänden und Wissenschaft in die Durchführung des LP 2020
- Fachliche Unterstützung der Ressorts bei der Durchführung des LP 2020
Durchführungsgrundsatz
Mit Beschlüssen über Durchführungsgrundsätze legt die Landesregierung qualitative und quantitative Eckpunkte für Einzelmaßnahmen der Ressorts zum Landesprogramm für den jeweiligen Vereinbarungszeitraum fest. Darüber hinaus können nähere Festlegungen zu inhaltlichen Schwerpunkten, Durchführungsschritten, Unterstützungsleistungen für die Ressorts sowie zur Maßnahmenfinanzierung getroffen werden. Die Durchführungsgrundsätze enthalten nur im Ausnahmefall Festlegungen zu konkreten Einzelmaßnahmen. Die Durchführungsgrundsätze 2020-2022 sind Teil des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020 und betreffen den Zeitraum ab Beschlussfassung bis Ende 2022.
Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen zum LP 2020 werden anhand der Kriterien entwickelt und beschlossen, die in den jeweiligen Durchführungsvereinbarungen zum Landesprogramm von der Landesregierung festgelegt werden. Auf Vorschlag der zuständigen Ressorts – nach vorheriger Beratung mit dem Fachbeirat und unter Berücksichtigung von dessen Stellungnahme – erfolgt die Beschlussfassung zur Aufnahme von Einzelmaßnahmen in das LP 2020 durch die IMAG Gleichstellung.
Qualitätssicherung
In den bisherigen Programmen war ein Teil der Maßnahmen nur allgemein definiert. Dies hat es bei der Programmdurchführung erschwert, zu überprüfen, ob die Maßnahmen in der beabsichtigten Weise umgesetzt wurden und ob die abgestrebten Zielsetzungen erreicht wurden. Das neue LP 2020 sieht mehrere Elemente vor, die durch eine integrierte Qualitätssicherung eine inhaltliche und umsetzungsbezogene Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen gewährleisten.
Die vom Kabinett zu beschließenden Durchführungsgrundsätze zum LP 2020 legen klare qualitative Anforderungen an die Maßnahmen des Landesprogramms fest. Dies sind zum einen Kriterien für beispielhafte und impulsgebende Maßnahmen, die in den Durchführungsvereinbarungen zum LP 2020 näher definiert sind. Die Kriterien grenzen Gleichstellungsmaßnahmen, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik im Rahmen des LP 2020 leisten, von etablierten Gleichstellungsmaßnahmen ab, die bereits seit längerem in der Eigenverantwortung der Ressorts durchgeführt werden. Zum anderen stellen die Inhalte der Maßnahmenbeschreibungen sicher, dass die Zielsetzungen der Maßnahmen benannt werden und der Bezug zu den gleichstellungspolitischen Landeszielen nachvollziehbar ist. Angaben zu Finanzierung, Zuständigkeit und Realisierungszeitraum machen auch die Maßnahmenumsetzung verbindlich. Die Maßnahmenbeschreibungen sind die Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme in das LP 2020. Die Einhaltung der Anforderungen wird bei der Beratung der Maßnahmenvorschläge in der IMAG Gleichstellung überprüft. Dem Fachbeirat wird die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben.
Die Leitstelle stellt eine gleichstellungsfachliche Begleitung der Ressorts bei der Maßnahmenentwicklung und -umsetzung sicher.
Die Erfahrungsberichte zum LP 2020 dokumentieren die geplanten, laufenden und durchgeführten Maßnahmen anhand der Anforderungen der Durchführungsgrundsätze.
Fünf Jahre nach Beschlussfassung zum LP 2020 erfolgt eine Evaluation des Rahmenprogramms und des Leitbildes durch das für Gleichstellung zuständige Ressort. Die Evaluation wird Gegenstand einer anschließenden Kabinettsbefassung.
Geschlechtergerechtigkeit modern umsetzen
Die Landesregierung bekennt sich zum fortbestehenden Handlungsbedarf für die Durchsetzung tatsächlicher Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zum Abbau von Benachteiligungen auf Grund der sexuellen Identität. Mit den drei Programmlinien „Gleichstellung in allen Politikfeldern“, „Aktionsprogramm LSBTTI“ und „Organisationsaufgabe Geschlechtergerechtigkeit“ adressiert das Land den fortbestehenden Handlungsbedarf in den jeweiligen Programmlinien. Das Leitbild formuliert eine gemeinsame Vision und gleichstellungspolitische Landesziele für Geschlechtergerechtigkeit. Mit dem Rahmenprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020 schafft das Land Sachsen-Anhalt einen innovativen und orientierungsgebenden Rahmen für die Fortentwicklung seiner Politiken und Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit. So ermöglicht das LP 2020 eine kontinuierliche und flexible Festlegung von Einzelmaßnahmen und eine bessere Verzahnung der Programmlinien. Mit dieser Neuausrichtung setzt das Land seine Politik für Geschlechtergerechtigkeit in einer modernen und effektiven Form um.