Rechtsgrundlagen
Frauenfördergesetz
Seit 1993 gibt es für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt ein Frauenfördergesetz mit der Zielsetzung, die berufliche Situation und Entwicklung von Frauen zu verbessern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu fördern. 1997 erfolgte eine Gesetzesnovellierung, mit der die Rechte der Frauen erweitert und die Handlungsmöglichkeiten insbesondere von Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wurden. Darüber hinaus enthält das Frauenfördergesetz Regelungen zur Besetzung von Gremien und zur Erstellung von Frauenförderplänen.
Berichte zur Umsetzung des Frauenfördergesetzes
Frauenförderpläne
Paragraph 20 des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt, dass die obersten Landesbehörden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Frauenförderpläne zu erstellen haben. Die Richtlinie zum Erstellen von Frauenförderplänen vom 19.03.2008, die zuletzt im Mai 2013 aktualisiert wurde, enthält nähere Regelungen und Mustertabellen für das Erstellen der Frauenförderpläne. Kernstück und konkretes Steuerungsinstrument aller Frauenförderpläne ist der Ziele-Maßnahmen-Katalog.
Kabinettsbeschluss zu Gremien
Gremienbesetzungen sind in den Paragraphen 10, 11, 12 und 13 des Frauenfördergesetzes geregelt. Daneben gibt es einen Beschluss der Landesregierung vom 17.11.1998 über die "Nominierung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern des Landes für Gremien wirtschaftlicher Unternehmen, sonstiger juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstiger Einrichtungen, auf deren Gremienbesetzung das Land Einfluss hat“. Dieser Beschluss enthält Regelungen über die Nominierung und Entsendung von Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Bediensteten des Landes und Dritten. Hervorzuheben ist hier die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und die Bestimmung, vor einer Nominierung mit der für Frauenpolitik zuständigen obersten Landesbehörde das Einvernehmen herzustellen.
Gesetz über die Rechts- und Verwaltungssprache
Seit 1992 gibt es das Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache des Landes Sachsen-Anhalt. Es fordert von der öffentlichen Verwaltung bei allen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Vordrucken oder Stellenausschreibungen, die jeweils zutreffenden weiblichen und/oder männlichen bzw. geschlechtsneutrale Sprachformen zu verwenden. Konkrete Hinweise zur Umsetzung enthalten die Randnummern 24 und 26 der Grundsätze der Rechtsförmlichkeit [Anlage zur Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt - Besonderer Teil - (GGO.LSA II)].