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Frauenhäuser und ambulante Beratungsstellen

Gewalt gegen Frauen und Kinder in einer Partnerschaft oder Familie ist keine Privatangelegenheit. Wenn Sie bedroht, körperlich und/oder sexuell misshandelt, eingesperrt oder psychisch unter Druck gesetzt werden, sind dies keine „familiären Angelegenheiten“ mehr, sondern Straftaten. Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung.

Häusliche Gewalt

Wenn Sie die Polizei rufen, können folgende Maßnahmen eingeleitet werden

  • Der Täter kann aus der Wohnung gewiesen werden
  • Der Täter kann in Polizeigewahrsam genommen werden
  • Sie können Strafanzeige wegen Körperverletzung, Nötigung oder vergleichbare Straftaten erstellen.

Seit dem 1. Januar 2002 ist das Gewaltschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung) in Kraft. Danach können auf Antrag des Opfers vom Amtsgericht folgende Schutzmaßnahmen erlassen werden:

  • Die gemeinsam genutzte Wohnung kann Ihnen zur alleinigen Nutzung überlassen werden.
  • Der Täter darf sich nicht in der Wohnung oder in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufhalten,
  • Der Täter darf keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Frauenhäuser in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Misshandelte Frauen und ihre Kinder können zu jeder Tages- und Nachtzeit eine geschützte Unterbringung und Hilfe in Frauenhäusern bekommen. Es wird Ihnen ein eigener Wohnbereich zur Verfügung gestellt, Sie erhalten individuelle Beratung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung, bei der Wohnungssuche und zur rechtlichen Beratung. Diese Hilfe und Unterstützung ist nicht an einen Frauenhausaufenthalt gebunden. Sie erfolgt auf Wunsch auch anonym und außerhalb des Frauenhauses. Die Mitarbeiterinnen unterliegen hinsichtlich der ihnen dabei mitgeteilten persönlichen Verhältnisse und Problemlagen einer Schweigepflicht.

Frauenhäuser

sortiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten:

  • Altmarkkreis Salzwedel
    Hansestadt Salzwedel, Telefon: +49 3901 424859
  • Anhalt-Bitterfeld
    Bitterfeld-Wolfen, Telefon: +49 3494 31054
    Köthen (Anhalt), Telefon: +49 3496 3094821 oder +49 162 8922965
  • Börde
    Wolmirstedt, Telefon: +49 391 28921060 oder +49 175 2763313
  • Burgenlandkreis
    Weißenfels, Telefon: +49 3443 802647 oder +49 171 5404844
    Zeitz, Telefon: +49 3441 6285887 oder +49 160 6484913
  • Dessau-Roßlau
    Telefon: +49 340 512949 oder +49 177 4332216
  • Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 4441414
  • Harz
    Ballenstedt, Telefon: 49 39483 8685 oder +49 171 8537459
    Wernigerode, Telefon: +49 3943 654512 oder +49 173 2099700
  • Jerichower Land
    Burg, Telefon: +49 3921 2140 oder +49 173 5763820
  • Magdeburg
    Telefon: +49 391 55720114 oder +49 152 23426634
  • Mansfeld-Südharz
    Sangerhausen, Telefon: +49 3464 570072 oder 49 171 8639939
  • Saalekreis
    Merseburg, Telefon: +49 3461 211005 oder 49 172 8717470
  • Salzlandkreis
    Aschersleben, Telefon: +49 3473 3515 oder +49 152 02893528 (Montag bis Donnerstag 7 bis 18 Uhr und Freitag 7 bis 16 Uhr) außerhalb dieser Zeit +49 3925 299040 (Leitstelle) oder +49 3473 9510 (Polizei)
    Bernburg (Saale), Telefon: +49 3471 311135 oder +49 163 1782928
    Staßfurt, Telefon: +49 3925 302595 oder +49 162 1599741
  • Stendal
    Hansestadt Stendal, Telefon: +49 3931 715249 oder +49 170 9867725
  • Wittenberg
    Telefon: +49 3491 667827 oder +49 177 6020280

Ambulante Beratungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen nach einer Alternative zu einem Frauenhaus - Aufenthalt suchen, können das ambulante Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Die ambulante Beratung der Beratungsstellen der Frauenhäuser ist kostenfrei und vertraulich. Unterstützung wird bei sozialen, wirtschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten und bei der Wahrnehmung der elterlichen Sorge und Umgangsregelung in Kooperation mit den zuständigen Beratungsstellen im Netzwerk und dem Jugendamt angeboten.

Frauenberatungsstellen

sortiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten:

  • Anhalt-Bitterfeld
    Bitterfeld-Wolfen, Telefon: +49 3494 31054
  • Börde
    Haldensleben, Telefon: +49 391 28921060
    Oebisfelde, Telefon: +49 391 28921060
    Oschersleben (Bode), Telefon: +49 391 28921060
    Wanzleben, Telefon: +49 391 28921060
    Wolmirstedt, Telefon: +49 391 28921060
  • Dessau
    Telefon +49 151 11531122
  • Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 4441414
  • Harz
    Halberstadt, Telefon: +49 3941 613555
  • Jerichower Land
    Burg, Telefon: +49 3921 2140 oder +49 162 2854709
  • Magdeburg
    Telefon: +49 162 5302740 oder +49 176 62822880
  • Saalekreis
    Merseburg, Telefon: +49 34611 249984
  • Salzlandkreis
    Alsleben, Telefon: +49 3925 302595
    Bernburg, Telefon: +49 3925 302595
    Calbe (Saale), Telefon: +49 3925 302595
    Egeln, Telefon: +49 3925 302595
    Schönebeck (Elbe), Telefon: +49 3925 302595
    Staßfurt, Telefon: +49 3925 302595
  • Landkreis Wittenberg
    Wittenberg, Telefon: +49 3491 8771169 oder +49 173 3620291

Förderung von Frauenhäusern und ambulante Beratungsstelle

Über diesen Link finden Sie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht und kann nur im Rahmen der dafür verfügbaren Haushaltsmittel des Landes bewilligt werden.

Ein Antrag auf Förderung ist vom Träger eines Frauenhauses mindestens zwei Monate vor Beginn des geplanten Förderzeitraumes bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 602
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

FrauenOrte und Kinderbetreuung

Videoclip zur Frauen- und Gleichstellungspolitik in Sachsen-Anhalt –  zum Beispiel: Gute Kinderbetreuung und FrauenOrte