Rechtliche Grundlagen
Landesverfassung Sachsen-Anhalt
Die Landesverfassung Sachsen-Anhalt ist das Grundgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und Grundlage aller Gesetze und Verordnungen in Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Parlamentsreform 2020 wurde der Gleichheitsartikel 7, Absatz 3 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt um das Merkmal „sexuelle Identität“ ergänzt.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen zum Beispiel aufgrund der ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Religion verhindern soll. Vor welchen Diskriminierungen das Gesetz schützen soll, wird im § 1 festgehalten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und intergeschlechtliche Menschen werden unter den Merkmalen „Geschlecht“ bzw. „sexuelle Identität“ geschützt.
Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Das im Jahr 2021 in Kraft getretene Bundesgesetz verbietet nicht notwendige medizinische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unversehrtheit intergeschlechtlicher Kinder zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst über ihr Geschlecht und ihren Körper zu entscheiden.
Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlung
Das ab 2020 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen verbietet in Deutschland „Konversionsbehandlungen“ oder „Umwandlungsbehandlungen“. Das Gesetz schützt insbesondere Minderjährige und schutzbedürftige Personen vor solchen Behandlungen, indem es diese unter Strafe stellt.
Sozialgesetzbuch VIII – Kinder und Jugendhilfe Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Das KJSG ist 2021 auf Bundesebene in Kraft getreten und soll die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern. Im § 9/3 werden Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen gestärkt. Ihnen soll ein sicheres und unterstützendes Umfeld geboten werden, in dem sie sich frei entfalten können.
Personenstandsgesetz (PStG)
Das Personenstandsgesetz ist ein Bundesgesetz, das die Führung und Verwaltung der Personenstandsregister regelt und ermöglicht. Es ermöglicht den Geschlechtseintrag im Geburtenregister. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, neben „weiblich“ und „männlich“ auch „divers" sowie "ohne Geschlechtsangabe" eintragen zu lassen.
Selbstbestimmungsgesetz
Das Selbstbestimmungsgesetzt, das 2023 in Kraft getreten ist, vereinfacht das Verfahren zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags für trans*, inter* und nicht-binäre Personen. Es ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz und ermöglicht den Betroffenen, diese Änderungen selbstbestimmt und ohne medizinische Gutachten oder gerichtliche Entscheidungen vorzunehmen.
Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
Das Hochschulgesetz von Sachsen-Anhalt enthält Bestimmungen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern sowie Diversität und Inklusion an Hochschulen zu unterstützen. Dies beinhaltet Maßnahmen, um Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder anderer Merkmale entgegenzuwirken.
Leitsätze für Diversität in der Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalts
Die in 2016 beschlossenen Leitsätze beinhalten Grundlinien, um Diversität in der Berufspraxis von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt zu verankern. Sie beinhalten die Aspekte Interkulturalität, Gender, geschlechtliche Identitäten und sexuelle Orientierung, Interreligiosität, körperliche, psychische, soziale und kognitive Fertigkeiten, Alter/Kinderrechte. Sie wurden durch den Landesjugendausschuss als Empfehlung an die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf Landes- und kommunaler Ebene weitergegeben.
Runderlass „Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“
Der Runderlass des Kultusministeriums vom 15. April 2015 hält unter dem Abschnitt „Grundsätze schulischer Sexualerziehung“ ausdrücklich fest, dass „sexuelle Identität […] Thema schulischer Sexualerziehung“ sei. Der Runderlass listet auf, dass „die verschiedenen Formen des Zusammenlebens“ thematisiert werden, gleichwohl wie auch „die verschiedenen sexuellen Identitäten“.