Fördermöglichkeiten
Landesförderung für Projekte zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung fördert Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Anti-Gewalt-Arbeit der Frauenhäuser, Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, Interventionsstellen, der Landeskoordinierungsstelle sowie der Täterarbeit. Gewaltbetroffene befinden sich zunehmend in multiplen Problemlagen. Der Beratung, präventiv und nachgehend, kommt deshalb ein höherer Stellenwert zu. Ökonomische und soziale Abhängigkeiten der Betroffenen behindern dabei zunehmend die eigene Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen, den Gewaltkreislauf zu durchbrechen.
Die bedarfsgerechte Förderung der Frauenhäuser, Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, Interventionsstellen und der Landeskoordinierungsstelle erfolgt auf der Grundlage der Paragraphen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) mittels eines Zuwendungsbescheides.
Landesförderung für Projekte zur Verbesserung der Chancengleichheit
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung fördert auf der Grundlage der Paragraphen 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) bedarfsgerecht Frauenzentren mittels eines Zuwendungsbescheides.
Gefördert werden Frauenzentren, die frauen- und mädchenpolitische Bildungsangebote unterbreiten, bürgerschaftliches Engagement fördern, niedrigschwellige Beratung anbieten und Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit mit anderen Einrichtungen, Gremien und Institutionen betreiben.
Auf dieser Basis werden zur Zeit sieben Frauenzentren in Burg, Dessau-Roßlau, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg, Wernigerode und Wolfen gefördert.
Auskunft erteilt das:
Landesverwaltungsamt – Landesjugendamt-
Referat Familie und Frauen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Telefon: 0345 5141657
Internet: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landesjugendamt/
E-Mail: poststelle(at)lvwa.sachsen-anhalt.de