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Frauen und Gleichstellung

Die Gleichstellungspolitik der Landesregierung wird im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung durch das Fachreferat Frauen und Gleichstellung koordiniert. Gleichzeitig gilt der Grundsatz, dass die Fachministerien für die Umsetzung der Gleichstellungspolitik in ihren Fachressorts selbst verantwortlich sind.

Gleichstellungsbeauftragte

In Sachsen-Anhalt wirken in jedem Landkreis und kreisfreien Stadt, in Einheitsgemeinden beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften mit Trägergemeinden über 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und darüber hinaus gewählte ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte an der Umsetzung der gleichstellungspolitischen Ziele mit.

Akteurinnen und Netzwerke

Eine wesentliche Voraussetzung für die persönliche und berufliche Entwicklung von Frauen sind soziale Kontakte und Netzwerke. Sie können die Situation von Frauen in der Gesellschaft und Arbeitswelt verbessern und die Entwicklung von Kompetenzen der Netzwerkfrauen durch den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Kontakten unterstützen. Denn es ist längst bekannt, dass Frauen "ihre Frau stehen" können. Trotzdem ist es auch weiterhin notwendig, sich gegenseitig Mut zu machen, Rat zu suchen und zu geben, Unterstützung anzunehmen und anzubieten. Denn Gleichstellung muss endlich ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: 

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

In Sachsen-Anhalt ist es gelungen, mit der Entwicklung eines differenzierten und in sich abgestimmten Hilfesystems und durch die Zusammenarbeit vieler Professionen bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kindern ein gutes Stück voranzukommen. Die Bereitschaft der Gesellschaft, diese Gewalthandlungen als Skandal einzustufen und die Ahndung der entsprechenden Rechtsverstöße zu akzeptieren, ist gewachsen. Professionalität und Kooperationsbereitschaft nehmen sowohl bei intervenierenden staatlichen Stellen als auch bei Vertreterinnen und Vertretern von beratenden Institutionen erkennbar zu.

Land, Kommunen und Träger stehen unvermindert in der Pflicht, ein präventives Angebot, beispielsweise für Schutz, Beratung und Begleitung, vorzuhalten, wie auch die Möglichkeiten einer frühzeitigen Intervention und der Zusammenarbeit der Kooperationsbündnisse abzusichern. Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zu Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

UN-Womens Kampagne „Orange the World“
Aktionszeitraum 25. November 2022 (Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) und 10. Dezember 2022 (internationaler Tage der Menschenrechte) 16 Tage zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen

Istanbul-Konvention

Am 01.02.2018 trat die Istanbul-Konvention des Europarates gegen Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt für Deutschland in Kraft. Die  Umsetzung der Istanbul-Konvention mit ihren 12 Kapiteln und 80 Artikeln gilt europaweit als erstes umfassendes, rechtlich bindendes, internationales Normenwerk zur Prävention von Gewalt gegen Frauen, zur Strafverfolgung und Unterstützung von Betroffenen. Die einzelnen Maßnahmen der Istanbul - Konvention sehen für Opfer häuslicher Gewalt unter anderem eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten (zum Beispiel in Frauenhäusern), Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung  bei der Suche nach Arbeit vor.

Erstmalig ist auch die Verpflichtung der Vertragsstaaten, konkrete Maßnahmen gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.

Alle Mitglieder des Europarates haben die Istanbul-Konvention unterzeichnet, bisher wurde sie von 25 Staaten ratifiziert. Ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedsstaaten eingehalten werden, überprüft eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten. Unabhängig davon, hat sich Deutschland verpflichtet, zur regelmäßigen Berichterstattung über die gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens zu berichten.

Über diesen Link können Sie sich die Istanbul-Konvention (über den Europarat) herunterladen.

Chancengleichheit von Frauen und Männern

Frauenförderbericht

Der Frauenförderung im öffentlichen Dienst kommt eine besondere Bedeutung zu. Zum einen handelt es sich um einen Bereich, auf den die Landesregierung unmittelbar Einfluss nehmen kann. Zum anderen übernimmt der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion für die Förderung von Chancengleichheit und kann somit auch einen Wandel der Arbeits- und Führungskulturen anstoßen.

Seit 1993 gibt es für den öffentlichen Dienst ein Frauenfördergesetz in Sachsen-Anhalt (FrFG LSA). Die Förderung von Frauen zur Verwirklichung der Gleichstellung und insbesondere zur Verbesserung ihrer beruflichen Situation und Entwicklung sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer stehen entsprechend § 1 FrFG LSA im Fokus des Frauenförderberichts.

Weitere Informationen zum Frauenförderbericht finden Sie über diesen Link.

Frauenspezifische ESF-Projekte

Die Gleichstellung von Frauen und Männern stellt ein Grundrecht, das in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, dar. So soll in der Strategie „EU 2020“ die Gleichstellung der Geschlechter mit Nachdruck unterstützt werden. Daher ist die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auch das erklärte Ziel der Landesregierung. Um dieses Ziel zu erreichen bedarf es weiterhin der Förderung von frauenspezifischen Maßnahmen.

Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zu den EU-Projekten.

Rechtsgrundlagen

Frauenfördergesetz

Seit 1993 gibt es für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt ein Frauenfördergesetz mit der Zielsetzung, die berufliche Situation und Entwicklung von Frauen zu verbessern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu fördern. 1997 erfolgte eine Gesetzesnovellierung, mit der die Rechte der Frauen erweitert und die Handlungsmöglichkeiten insbesondere von Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wurden. Darüber hinaus enthält das Frauenfördergesetz Regelungen zur Besetzung von Gremien und zur Erstellung von Frauenförderplänen.

Gesetz über die Rechts- und Verwaltungssprache

Seit 1992 gibt es das Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache des Landes Sachsen-Anhalt. Es fordert von der öffentlichen Verwaltung bei allen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Vordrucken oder Stellenausschreibungen, die jeweils zutreffenden weiblichen und/oder männlichen bzw. geschlechtsneutrale Sprachformen zu verwenden. Konkrete Hinweise zur Umsetzung enthalten die Randnummern 24 und 26 der Grundsätze der Rechtsförmlichkeit [Anlage zur Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt - Besonderer Teil - (GGO.LSA II)].

Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen finden Sie über diesen Link.

FrauenOrte und Kinderbetreuung

Videoclip zur Frauen- und Gleichstellungspolitik in Sachsen-Anhalt –  zum Beispiel: Gute Kinderbetreuung und FrauenOrte