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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Häusliche Gewalt gehört mittlerweile zu den größten Gesundheitsrisiken für Frauen. Der Begriff „Häusliche Gewalt“ umfasst die Formen der physischen, sexuellen, psychischen, sozialen und emotionalen Gewalt, die zwischen erwachsenen Personen stattfindet, die in familiärer Beziehung zueinander stehen oder gestanden haben. Das sind in erster Linie Erwachsene in ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften, aber auch in anderen Verwandtschaftsverhältnissen. Gewalt in Partnerschaften verursacht nicht nur enormes Leid bei den Opfern, sondern bedroht auch deren Leben und Gesundheit.

Seit einiger Zeit ist ein neues Phänomen, bezeichnet als „Stalking“, zu beobachten. Darunter fallen Handlungen wie fortgesetzte Verfolgung, das Überwachen und Beobachten einer Person, unerwünschte Versuche körperlich oder verbal mit der Person Kontakt aufzunehmen, obsessives Auflauern und Nachstellen, wiederholte Anrufe oder Senden von Briefen, Faxen oder E-Mails und ebenso eine häufige demonstrative Anwesenheit in der Nähe des Opfers, wiederholte und dauerhafte Belästigung, bei dem die Täter ihre Opfer in Angst und Panik versetzen. Dazu gehören auch Drohungen gegenüber ihren Familienangehörigen, Ausspionieren der Wohnung und des Lebenswandels, unerwünschte Kontakte am Arbeitsplatz oder Zusendung von Geschenken oder Warenbestellungen etc. In schweren Fällen kann dies von tätlichen Übergriffen, sexueller Nötigung oder bis zu Mord reichen. Stalkingverhaltensweisen sind insbesondere in der Trennungsphase einer gewalttätigen Beziehung zu erwarten. Stalkinghandlungen beeinträchtigen die persönliche Lebensgestaltung schwerwiegend. Stalking kann unter Umständen über viele Monate bis Jahre andauern. Zum Schutz vor beharrlichen Nachstellungen (Stalking) wurde mit dem Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vom 31.07.2007 ein eigener Straftatbestand für unbefugte Nachstellungen im § 238 Strafgesetzbuch aufgenommen, der eine bessere strafrechtliche Verfolgung der Täter ermöglicht.

Weitere Informatuiben zum Schutz von Frauen gegen Gewalt finden Sie hier ...

Psychosoziale Prozessbegleitung

Für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen, die besonders schutzbedürftig sind, steht ein spezielles Angebot zur Verfügung: die psychosoziale Prozessbegleitung. Hier übernehmen besonders qualifizierte Fachkräfte die professionelle Betreuung und Begleitung verletzter Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren.
Ausführliche Informationen sowie Antragsformulare zur Tätigkeit in der psychosozialen Prozessbegleitung finden Sie über diesen Link. Dort finden Sie auch das Verzeichnis der anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter.

Flyer zum Thema:

Weitere Publikationen zum Thema

Ausblick
Flyer für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt
3. Auflage, Oktober 2019
In Papierform zur Zeit vergriffen

Ausblick - Leichte Sprache
Broschüre für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt
2. Auflage, Oktober 2019
In Papierform zur Zeit vergriffen

FrauenOrte und Kinderbetreuung

Videoclip zur Frauen- und Gleichstellungspolitik in Sachsen-Anhalt –  zum Beispiel: Gute Kinderbetreuung und FrauenOrte