Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt
Landesprogramm – Fortschreibung 2024
Am 6. Februar 2024 hat die Landesregierung die Weiterentwicklung des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt beschlossen. Damit wird ein wesentliches Ziel der Koalition im Bereich der Gleichstellungspolitik umgesetzt. Die Koalitionspartner hatten sich darauf verständigt, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikfeldern voranzubringen. Dabei gilt die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe. Das Landesprogramm verfolgt diesen strategischen Ansatz. Damit soll die Bedeutung von Frauen- und Gleichstellungsthemen für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichtbarer werden.
Schwerpunkt des Landesprogramms ist ein aus 24 Ressortmaßnahmen bestehendes Paket, mit dem die einzelnen Ministerien in ihrer jeweiligen Ressortzuständigkeit zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Die Entwicklung der beispielhaften und impulsgebenden Maßnahmen wurde von einem Fachbeirat begleitet. Ihm gehören Vertreter*innen aus Verbänden und gleichstellungspolitischen Interessenvertretungen sowie Gleichstellungsfachleute an.
Die einzelnen Maßnahmen bilden das gesamte Spektrum der Gleichstellungspolitik ab. So fördert das Bildungsministerium eine Kooperation der Landeszentrale für politische Bildung mit dem Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e. V., um mehr Frauen für ein kommunalpolitisches Engagement zu gewinnen. Im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei soll die Gleichstellung in der Kulturförderung gestärkt werden, während eine Maßnahme des Finanzministeriums zu einem geschlechtergerechten Beurteilungswesen in Sachsen-Anhalt beitragen soll.
Weitere Maßnahmen betreffen u. a. die Erhöhung des Frauenanteils im Polizeivollzugsdienst, die geschlechtergerechte Gründungsförderung, eine Konferenz zu Respekt und fairem Umgang an Hochschulen sowie den Landesgleichstellungspreis, der im Jahr 2024 bereits zum zweiten Mal vergeben wird. In der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als strategisches Querschnittsziel in allen 18 Themenfeldern zu verwirklichen.
Ressortmaßnahmen
Eine Übersicht über alle Maßnahmen aller Ressorts zum Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt finden Sie hier
Die Fortschreibung basiert auf dem Landesprogramm vom 01.12.2020 und umfasst außerdem folgende Punkte:
Das Landesprogramm wird zukünftig auf eine Programmline konzentriert. Die Programmline 2 „Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe organisieren" wird nicht fortgeführt. Personalmaßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Geschäftsbereichen der Ministerien werden zukünftig ausschließlich im Rahmen der Frauenförderpläne durchgeführt. Nach „innen" gerichtete Maßnahmen, die die verwaltungsseitigen Grundlagen für eine gleichstellungsorientierte Arbeit über den jeweiligen Geschäftsbereich hinaus verbessern (z. B. landesweite Fortbildungsangebote, übergreifende Regelungen zum Personal, zur Arbeitsorganisation oder zum Haushalt), werden zukünftig der verbleibenden Programmlinie 1 zugeordnet.
Im Zuge der Fortschreibung sollen verbindliche, quantifizierbare Zielvorgaben sowie Indikatoren für eine nachvollziehbare Berichterstattung entwickelt werden, um die Nachvollziehbarkeit des Programms und dessen Wirksamkeit zu erhöhen. Auf dieser Grundlage werden alle Ressorts bis Mitte 2025 weitere Maßnahmen in das Landesprogramm einbringen, die sich an einem konkreten Beitrag zur Gleichstellung für die Menschen in Sachsen-Anhalt und an den gleichstellungspolitischen Landeszielen orientieren. Dabei soll die Verknüpfung mit anderen Benachteiligungsfaktoren künftig stärkere Berücksichtigung finden.
Eine wesentliche Neuerung der Fortschreibung des Landesprogramms wird zudem die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen sein. So wird zukünftig die Möglichkeit eröffnet, Gleichstellungsmaßnahmen, die von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in eigener Zuständigkeit initiiert und durchgeführt werden, in das Landesprogramm aufzunehmen. Blaupause sind die Projekte der Landessportjugend zum Schutz vor Gewalt im Sport und zur Ausbildung von Kinderschutzbeauftragten, die in das Programm eingeflossen sind.
Die Vielfalt der Maßnahmen beweist, dass Gleichstellungspolitik als Gemeinschaftsaufgabe aller Ressorts verstanden wird. Damit wird Gleichstellung nicht nur gefördert, sie wird auch für alle als ein Grundwert unserer Gesellschaft sichtbarer und erlebbarer. Ein erstes Zwischenfazit soll Ende 2024 gezogen werden. Eine Gesamtevaluation ist bis Ende 2025 vorgesehen.
Das „Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI)“, das bislang eine Programmlinie des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt dargestellt hat, soll unter Beteiligung der Zivilgesellschaft als eigenständiges, ressortübergreifendes Landesprogramm weiterentwickelt werden.
Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020
Das „Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020“ wurde am 01.12.2020 vom Kabinett beschlossen. Es fasst drei weitgehend eigenständige Programmbereiche inhaltlich und organisatorisch zusammen. Erstmals enthält das Landesprogramm 2020 ein gemeinsames Leitbild für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt mit strategischen Festlegungen und acht gleichstellungspolitischen Landeszielen.
Mit dem Landesprogramm 2020 werden auch die Organisations- und Entscheidungsstrukturen vereinfacht und vereinheitlicht. Damit kann zukünftig flexibler auf aktuellen gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf reagiert werden. Darüber hinaus haben die Ressorts auch zukünftig die Verantwortung, Gleichstellungsfragen in allen ihren Fachaufgaben zu berücksichtigen.
Download des Landesprogramms 2020
Übersicht
Das Landesprogramm besteht aus:
Teil B: Leitbild für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt
Teil A: Rahmenprogramm
Im Rahmenprogramm (Teil A) werden die Organisations- und Entscheidungsstrukturen für das Landesprogramm festgelegt.
Teil B: Leitbild für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt
Das Leitbild (Teil B) formuliert eine Vision für Geschlechtergerechtigkeit, legt acht gleichstellungspolitische Landesziele fest und benennt Strategien der Gleichstellungspolitik. Die acht gleichstellungspolitischen Landesziele konkretisieren den Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes und der Landesverfassung sowie das Diskriminierungsverbot auf Grund der sexuellen Identität. Sie bieten damit den Fachministerien und allen weiteren Bereichen der Landesverwaltung Orientierung für die Verwirklichung von tatsächlicher Gleichstellung in ihrem Verantwortungsbereich.
Das Leitbild in Leichter Sprache finden Sie über diesen Link.