Teil B: Leitbild für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020
- Vision
- Wir setzen uns ein für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt
- Wir stehen ein für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
- Wir treten ein für ein gewaltfreies Leben
- Gleichstellungspolitische Landesziele
- Strategie
- Wir stärken die durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten in den Verwaltungsabläufen
- Wir wirken in die Gesellschaft hinein
- Wir erweitern die Gleichstellungskompetenzen und stärken das Gender-Wissen
Vision
Die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der Schutz vor Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität sind Grundsäulen unserer Demokratie. Geschlechtergerechtigkeit wird gewährleistet durch die gerechte Verteilung und den gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen, durch ausgewogene Teilhabe und Anerkennung.
Wir setzen uns ein für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt
Wir wollen, dass alle Geschlechter dauerhaft und wirksam in die gesellschaftlichen Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Insbesondere setzen wir uns für eine paritätische Teilhabe von Frauen und Männern in den politischen und gesellschaftlichen Gremien und Institutionen ein. Wir wollen tatsächliche Chancengleichheit erreichen, indem wir soweit wie möglich gewährleisten, dass die Wahl eines Lebensmodells unabhängig vom Geschlecht getroffen werden kann. Wir machen uns stark für eine ausgewogene Teilhabe an finanziellen, wirtschaftlichen und zeitlichen Ressourcen, an Führungspositionen und am wissenschaftlichen und kulturellen Schaffen. Dies bedeutet auch einerseits neue Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit auszubauen, anderseits verbesserte Rahmenbedingungen für berufliche Sorgearbeit zu schaffen.
Darin sehen wir die Grundvoraussetzung für einen strukturellen und kulturellen Wandel hin zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft.
Wir stehen ein für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
Wir treten für Chancengleichheit, unabhängig vom biologischen und sozialen Geschlecht, sowie für sexuelle Selbstbestimmung jenseits von Geschlechterzuschreibungen ein. Wir fördern Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen sowie das Recht auf freie Entfaltung aller Geschlechter. Zugleich setzen wir uns für die Beendigung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität ein. Dafür stärken wir den rechtlichen Rahmen, den Zugang zu Beratungsstrukturen sowie das gesellschaftliche Bewusstsein über die Pluralität von Geschlecht und einvernehmliche Beziehungsformen unter Erwachsenen.
So wollen wir Selbstbestimmung und Vielfalt umfassend ermöglichen.
Wir treten ein für ein gewaltfreies Leben
Wir schützen das Recht aller Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer sexuellen Identität – auf körperliche und seelische Unversehrtheit und Gewaltfreiheit im öffentlichen und privaten Leben. In diesem Recht sehen wir eine essentielle Grundvoraussetzung für Gleichberechtigung und die uneingeschränkte Teilhabe an der zukunftsorientierten Gestaltung unserer Gesellschaft. Dies unterstützen wir, indem wir Präventionsmechanismen weiterentwickeln. Wir bekämpfen alle Formen von Gewalt insbesondere im Hinblick auf die Istanbul-Konvention und ermöglichen den Betroffenen den niedrigschwelligen Zugang zu Hilfe- und Beratungsangeboten. Wir legen Wert auf ein unabhängiges Monitoring, auf wirksame, umfassende und koordinierte politische Maßnahmen, um geschlechtsspezifischer, sexueller und homophober Gewalt sowie Gewalt im häuslichen Bereich entgegenzutreten.
Damit wollen wir die Grundsteine für Gewaltfreiheit für alle Geschlechter legen.
Gleichstellungspolitische Landesziele
Alle staatlichen und alle öffentlich geförderten Institutionen in Sachsen-Anhalt sind durch das Grundgesetz und die Landesverfassung verpflichtet, sich aktiv und systematisch an der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu beteiligen. Die Landesverfassung und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichten dazu, Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Identität zu verhindern.
Für die Landesinstitutionen sind dabei insbesondere folgende Ziele maßgeblich:
- Gleichberechtigte Beteiligung an den Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen und bei allen Entscheidungsgremien sowie an der Gestaltung der Gesellschaft
- Wirtschaftliche Unabhängigkeit aller Geschlechter, gleichberechtigter Zugang zu wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen, zum Arbeitsmarkt und zur finanziellen Sicherung vor dem Hintergrund vielfältiger Erwerbsbiographien und Lebensverläufe.
- Schutz vor und Verhinderung von sexualisierter, homophober und geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierungen sowie Stärkung des Rechtes auf sexuelle und körperliche Selbstbestimmung
- Leben ohne geschlechtsdiskriminierende Zuschreibungen, Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sowie Abbau von Geschlechterstereotypen in allen Lebensphasen, im gesamten Bildungsverlauf und in allen gesellschaftlichen Bereichen
- Gleichberechtigte Teilhabe an kulturellem Schaffen und der Generierung von Wissen (Kultur und Wissenschaft)
- Flächendeckende Gesundheitsversorgung und Pflege, die durchgängig die Bedürfnisse aller Geschlechter erfüllen und das Recht auf geschlechtliche Vielfalt gewährleisten
- Bessere Qualifikations- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie wirtschaftliche Anerkennung für berufliche Sorgearbeit; Herstellung von Rahmenbedingungen für die gleiche Beteiligung aller Geschlechter an privaten Sorgetätigkeiten
- Planung und Gestaltung von öffentlichen und öffentlich geförderten Infrastrukturen u.a. in den Bereichen Bau, Freiräume, Digitalisierung und Verkehr unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anforderungen
Weitere Informationen zu den Landeszielen
Strategie
Wir stärken die durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten in den Verwaltungsabläufen
Wir werden die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und die Berücksichtigung von LSBTTI-Anliegen als Querschnittsaufgaben für alle Fachbereiche und Fachpolitiken verstärkt verfolgen und daher bei allen Entscheidungen die unterschiedlichen geschlechterbezogenen Lebenslagen von vornherein zu Grunde legen sowie die dafür notwendige Datengrundlage schaffen. Wir werden eine wirkungsvolle, transparente und geschlechtergerechte Verteilung öffentlicher Ressourcen sicherstellen und ein systematisches Gender-Controlling öffentlicher Maßnahmen ausbauen sowie die dafür notwendigen organisatorischen Vorkehrungen treffen. Wir werden die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache und Kommunikation sicherstellen.
Wir wirken in die Gesellschaft hinein
Um bestehende Benachteiligungen abzubauen, werden wir zielgruppenspezifische Maßnahmen und integrierte Ansätze nutzen. Dabei werden wir die Arbeitsschwerpunkte am aktuellen Handlungsbedarf orientieren, auf gesellschaftliche Entwicklungen eingehen, Querschnittsthemen identifizieren und Synergien fördern. Um langfristig und nachhaltig Geschlechtergerechtigkeit voranzubringen, werden wir konsequent die Öffentlichkeit mit einbeziehen und mit allen fachlich Beteiligten in regelmäßigem Austausch eng zusammenarbeiten.
Wir erweitern die Gleichstellungskompetenzen und stärken das Gender-Wissen
Für die Verwirklichung unserer Vision spielt die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive eine entscheidende Rolle. Deshalb wollen wir die Gender- und Gleichstellungskompetenzen innerhalb und außerhalb der Verwaltung nachhaltig erhöhen und dafür die Erkenntnisse der Geschlechterforschung und insbesondere der Lebensverlaufsperspektive nutzen. Dazu gehört auch die Erweiterung unseres Wissens und Handlungshorizonts zu Wechselwirkungen der Kategorien Geschlecht und sexueller Identität mit anderen sozialen Kategorien sowie zu institutionellen und organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen, die wirksam zur tatsächlichen Gleichstellung und Beseitigung von Benachteiligungen beitragen.