Gleichstellung als Querschnittsaufgabe
Die Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz (Artikel 3 Abs. 2 GG) und in der Verfassung von Sachsen-Anhalt (Artikel 34) als Staatsziel und damit als Aufgabe von Bund, Land und Kommunen festgelegt. Die Landesverfassung bezieht den Gleichstellungsauftrag ausdrücklich auf alle Bereiche der Gesellschaft. Dementsprechend versteht die die Landesregierung die Frauen- und Gleichstellungspolitik als eine fachliche Querschnittsaufgabe die alle gesellschaftlichen, ökonomischen, politischen und rechtlichen Bereiche umfasst. Zur Wahrnehmung dieser Querschnittsaufgabe gibt es folgende Regelungen:
Angelegenheiten von gleichstellungspolitischer Relevanz
1998 wurde in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien (§ 36) festgelegt, dass alle Fachministerien für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele in ihren Fachpolitiken zuständig sind und gleichzeitig dem für Gleichstellungspolitik zuständigen Ministerium ein Mitzeichnungsrecht in allen Angelegenheiten von gleichstellungspolitischer Relevanz gegeben. Dementsprechend ist für jede Kabinettvorlage ein "Gleichstellungspolitischer Bericht" zu erstellen, in dem auf die gleichstellungspolitische Relevanz der Vorlage eingegangen wird (§ 37 GGO).
Gender Mainstreaming und Leitprinzip Gleichstellung
In mehreren Beschlüsse zur Umsetzung von Gender Mainstreaming wurden weitere Festlegungen für ein durchgängig gleichstellungsorientiertes Verwaltungshandeln getroffen.
Gesamtkoordination
Dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sind neben dem Mitzeichnungsrecht bei allen Angelegenheiten von gleichstellungspolitischer Relevanz die Gesamtkoordination der Frauen- und Gleichstellungspolitik innerhalb der Landesregierung sowie die Zuständigkeit für Programme der Gleichstellungspolitik zugewiesen.
Landesprogramme
Im Februar 2024 hat die Landesregierung das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt fortgeschrieben. Die Maßnahmen aus allen Ressorts wurden zur Kenntnis genommen. Das Programm wurde inhaltlich weiter konzentriert und Vorgaben für die Entwicklung weiterer Maßnahmen beschlossen. Näheres finden Sie hier ...
Mit dem Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020 wurden die bisherigen gleichstellungspolitischen Programme inhaltlich und organisatorisch neu strukturiert. Das Landesprogramm 2020 beinhaltet ein gemeinsames Leitbild der Landesregierung für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt und acht gleichstellungspolitische Landesziele. Das Leitbild mit seinen geleichstellungspolitischen Landeszielen bietet Orientierung für die eigenverantwortliche Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele durch alle Fachressorts der Landesregierung. Mit dem Landesprogramm verpflichten sich außerdem alle Ressorts beispielhafte und impulsgebende Maßnahmen zur weiteren Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit umzusetzen.