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Gesetzliche Grundlagen

Antidiskriminierung allgemein

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen zum Beispiel aufgrund der ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Religion verhindern soll. Vor welchen Diskriminierungen das Gesetz schützen soll, wird im § 1 festgehalten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und intergeschlechtliche Menschen werden unter den Merkmalen „Geschlecht“ bzw. „sexuelle Identität“ geschützt.

Lebenspartnerschaften

Seit dem 1. August 2001 haben Schwule und Lesben nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) die Möglichkeit, eine vom Staat anerkannte Lebenspartnerschaft einzugehen. Die Lebenspartnerschaft begründet Rechte und Pflichten. In Sachsen-Anhalt sind für die Anmeldung und Eintragung der Lebenspartnerschaft die örtlichen Standesämter zuständig.

Transgender und Transsexuelle

Nach deutschem Recht haben transgender und transsexuelle Personen die Möglichkeit, ihren Vornamen und ihren Personenstand (von männlich auf weiblich oder umgekehrt) ändern zu lassen. Kriterien und Verfahren sind in dem 1981 in Kraft getretenen Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) festgelegt. Das Verfahren nach TSG ist bei den zuständigen Amtsgerichten angesiedelt und regelt die Vornamensänderung nach § 1 TSG und die Personenstandsänderung nach § 8 TSG.

FrauenOrte und Kinderbetreuung

Videoclip zur Frauen- und Gleichstellungspolitik in Sachsen-Anhalt –  zum Beispiel: Gute Kinderbetreuung und FrauenOrte